Punkte
Eintragung im Fahreignungsregister, ohne weitere unmittelbare Maßnahmen der Behörde.
Löschfrist: 2,5 Jahre
Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt führt jeden registrierten Verstoß im Straßenverkehr — bis zu zehn Jahre lang. Erfahren Sie online, was über Sie eingetragen ist. Ohne Behördengang. Ohne Wartezimmer.

Foto · Bundesautobahn 7 · KBA-Sitz Flensburg
Sie füllen das Formular aus, unterschreiben digital und wir übernehmen den Rest. Die Kommunikation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt erledigen wir für Sie. Sie erhalten Ihren Punkteauszug als PDF per E-Mail.
Pflichtfelder sind mit markiert.

Foto · Digitaler Antrag · Original-Unterschrift
Der gesamte Prozess läuft online. Sie verlassen Ihr Sofa nicht — und müssen weder Behörden anrufen noch Briefe verschicken.
Formular ausfüllen — Name, Anschrift und Geburtsdaten. Drei Minuten genügen.
Unterschrift direkt im Browser per Maus, Trackpad oder Touch. Sicher und rechtskonform.
Ihre offizielle Punkteauskunft erreicht Sie innerhalb weniger Werktage als PDF im Posteingang.
Seit 2014 gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG. Maximal acht Punkte. Wer sie erreicht, verliert die Fahrerlaubnis. Diese vier Stufen führen dorthin — und zeigen, an welchem Punkt welche Maßnahme greift.
Punkte
Eintragung im Fahreignungsregister, ohne weitere unmittelbare Maßnahmen der Behörde.
Löschfrist: 2,5 Jahre
Punkte
Schriftliche Ermahnung der Fahrerlaubnisbehörde. Angebot eines Fahreignungsseminars.
Löschfrist: 5 Jahre
Punkte
Kostenpflichtige Verwarnung. Dringende Empfehlung, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.
Löschfrist: 5 Jahre
Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Neuerteilung erst nach Sperrfrist und in der Regel nach MPU möglich.
Löschfrist: 10 Jahre
Quelle: Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Flensburg. Maßnahmen beziehen sich auf den jeweiligen Punktestand zum Tattag. Die angegebenen Löschfristen gelten je Punkt — nicht für den Gesamtstand.
Zitat aus dem Gesetz
Acht Punkte. Und die Fahrerlaubnis ist weg.
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, melden Sie sich jederzeit per E-Mail. Wir antworten persönlich.
Die einmalige Servicegebühr beträgt 34,90 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Damit sind alle Aufwände — von der Beantragung beim Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Zustellung an Sie — abgegolten. Es entstehen keine versteckten oder laufenden Kosten.
In der Regel liegt Ihre Punkteauskunft innerhalb weniger Werktage als PDF in Ihrem E-Mail-Postfach. Die genaue Dauer hängt von der aktuellen Auslastung des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg ab.
Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Diese Angaben werden für die Identitätsprüfung beim Kraftfahrt-Bundesamt benötigt. Eine digitale Unterschrift schließt den Antrag rechtskonform ab.
Die Tilgungsfrist hängt von der Schwere des Verstoßes ab: Punkte für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) werden nach 2,5 Jahren gelöscht, schwere Verstöße (2 Punkte) nach 5 Jahren und Straftaten (3 Punkte) erst nach 10 Jahren. Punkte werden einzeln getilgt — nicht gemeinsam.
Ja. Sämtliche Verbindungen sind mit TLS verschlüsselt, Daten werden ausschließlich nach DSGVO verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Punkteauskunft erhalten ausschließlich Sie.
Eine Auskunft erhält ausschließlich die im Register eingetragene Person selbst. Eine Beantragung für Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen.
Sie wissen nicht, wie viele Punkte Sie haben? Beantragen Sie Ihre offizielle Auskunft — sicher, verschlüsselt und direkt aus dem Fahreignungsregister.
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