Punkteauskunft Flensburg
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01 · Punkteauskunft Flensburg

Ihre Punkte.
Klarheit in wenigen Tagen.

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt führt jeden registrierten Verstoß im Straßenverkehr — bis zu zehn Jahre lang. Erfahren Sie online, was über Sie eingetragen ist. Ohne Behördengang. Ohne Wartezimmer.

  • SSL-verschlüsselt
  • DSGVO-konform
  • Wenige Werktage
Deutsche Autobahn im Abendlicht

Foto · Bundesautobahn 7 · KBA-Sitz Flensburg

02 · Jetzt beantragen

Drei Minuten —
eine Auskunft.

Sie füllen das Formular aus, unterschreiben digital und wir übernehmen den Rest. Die Kommunikation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt erledigen wir für Sie. Sie erhalten Ihren Punkteauszug als PDF per E-Mail.

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1

Angaben zur Person

Anrede *
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Anschrift

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Mit Klick auf «Kostenpflichtig bestellen» geben Sie eine verbindliche Bestellung ab.

Antragsformular mit Unterschrift

Foto · Digitaler Antrag · Original-Unterschrift

03 · So funktioniert's

Drei Schritte, vom Klick bis zur Auskunft.

Der gesamte Prozess läuft online. Sie verlassen Ihr Sofa nicht — und müssen weder Behörden anrufen noch Briefe verschicken.

  1. 01

    Online bestellen

    Formular ausfüllen — Name, Anschrift und Geburtsdaten. Drei Minuten genügen.

  2. 02

    Digital unterschreiben

    Unterschrift direkt im Browser per Maus, Trackpad oder Touch. Sicher und rechtskonform.

  3. 03

    Per E-Mail erhalten

    Ihre offizielle Punkteauskunft erreicht Sie innerhalb weniger Werktage als PDF im Posteingang.

04 · Das Flensburger Punktesystem

Was passiert,
wenn die Punkte sich häufen.

Seit 2014 gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG. Maximal acht Punkte. Wer sie erreicht, verliert die Fahrerlaubnis. Diese vier Stufen führen dorthin — und zeigen, an welchem Punkt welche Maßnahme greift.

1–3

Punkte

Vormerkung

Eintragung im Fahreignungsregister, ohne weitere unmittelbare Maßnahmen der Behörde.

Löschfrist: 2,5 Jahre

4–5

Punkte

Ermahnung

Schriftliche Ermahnung der Fahrerlaubnisbehörde. Angebot eines Fahreignungsseminars.

Löschfrist: 5 Jahre

6–7

Punkte

Verwarnung

Kostenpflichtige Verwarnung. Dringende Empfehlung, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen.

Löschfrist: 5 Jahre

ab 8

Punkte

Fahrerlaubnis-Entzug

Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Neuerteilung erst nach Sperrfrist und in der Regel nach MPU möglich.

Löschfrist: 10 Jahre

Quelle: Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Flensburg. Maßnahmen beziehen sich auf den jeweiligen Punktestand zum Tattag. Die angegebenen Löschfristen gelten je Punkt — nicht für den Gesamtstand.

Zitat aus dem Gesetz

Acht Punkte. Und die Fahrerlaubnis ist weg.

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

05 · Häufige Fragen

Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, melden Sie sich jederzeit per E-Mail. Wir antworten persönlich.

Was kostet die Punkteauskunft?

Die einmalige Servicegebühr beträgt 34,90 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Damit sind alle Aufwände — von der Beantragung beim Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Zustellung an Sie — abgegolten. Es entstehen keine versteckten oder laufenden Kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In der Regel liegt Ihre Punkteauskunft innerhalb weniger Werktage als PDF in Ihrem E-Mail-Postfach. Die genaue Dauer hängt von der aktuellen Auslastung des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg ab.

Welche Daten benötigen Sie von mir?

Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Diese Angaben werden für die Identitätsprüfung beim Kraftfahrt-Bundesamt benötigt. Eine digitale Unterschrift schließt den Antrag rechtskonform ab.

Wann werden Punkte aus dem Register gelöscht?

Die Tilgungsfrist hängt von der Schwere des Verstoßes ab: Punkte für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) werden nach 2,5 Jahren gelöscht, schwere Verstöße (2 Punkte) nach 5 Jahren und Straftaten (3 Punkte) erst nach 10 Jahren. Punkte werden einzeln getilgt — nicht gemeinsam.

Ist meine Datenübertragung sicher?

Ja. Sämtliche Verbindungen sind mit TLS verschlüsselt, Daten werden ausschließlich nach DSGVO verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Punkteauskunft erhalten ausschließlich Sie.

Wer darf eine Punkteauskunft beantragen?

Eine Auskunft erhält ausschließlich die im Register eingetragene Person selbst. Eine Beantragung für Dritte ist gesetzlich ausgeschlossen.

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Sie wissen nicht, wie viele Punkte Sie haben? Beantragen Sie Ihre offizielle Auskunft — sicher, verschlüsselt und direkt aus dem Fahreignungsregister.

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